In privatrechtlichen Arbeitsverhältnissen bestehen in Gegensatz zu öffentlich rechtlichen Dienstverhältnissen keine gesetzlichen Regelungen betreffend die Nutzung von IKT zB für private Zwecke am Arbeitsplatz. Aus diesem Grund ist es sinnvoll, hier eine Vereinbarung zwischen Arbeitgebern/innen und Arbeitnehmern/innen zu treffen. Wie diese aussieht, bleibt dem/r einzelnen Arbeitgeber/in überlassen.
Eine Möglichkeit ist die Erstellung einer internen EDV-Ordnung, die für das gesamte Unternehmen gelten sollte und den Mitarbeiter/innen zur Kenntnis gebracht wird. Das kann entweder durch Aushang, Verteilung in Papierform oder eine Veröffentlichung im Intranet erfolgen
In dieser EDV-Ordnung sollten insbesondere folgende Punkte geregelt sein:
Abschließend ist festzuhalten, dass eine EDV-Ordnung nur dann Sinn macht, wenn sie auch gelebt wird, ansonsten wird in der Regel die „Gewohnheit“ das schriftliche Dokument „überrollen“.